Kostenübernahmen

Wir unterscheiden zwischen privaten Teilnehmern und betrieblichen Teilnehmern. 

  • Private Kostenübernahme

Sollte man den Kurs privat buchen, zum Beispiel für den Führerschein, bringen sie die Lehrgangsgebühren in Bar zum Lehrgang mit. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
Die Teilnahmebescheinigung bekommen sie in doppelter Ausfertigung direkt am Lehrgangsende. Auf jeder Bescheinigung steht der entrichtete Betrag drauf. Dadurch haben sie immer auch eine Quittung, wenn sie die Gebühren vorstrecken und einreichen möchten.

  • Kostenübernahme über eine Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder den Betrieb.

Als ermächtigte Stelle der DGUV können direkt mit ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Beachten sie dabei bitte die jeweiligen Formalitäten ihres Unfallversicherungsträgers. 

Nähere Infos bekommen sie auf der Website der DGUV bzw. direkt bei ihrem Unfallversicherungsträger.
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp

Geben sie bei der Anmeldung unbedingt ihren Betrieb, ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse sowie die Unternehmesnummer (UNR.S, 15 Ziffern) an.

Für Teilnehmer, welche nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, stellen wir eine Rechnung aus. Dafür geben sie bei der Anmeldung die Rechnungsadresse an.

Beachten sie auch die Hinweise der DGUV für Mitgliedsbetriebe zur Anmeldung der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer/innen


https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/info-mitglied.pdf (Stand 01/2023)

  • Allgemeine Hinweise und AGB

Beachten sie dazu auch unsere Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten und die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung.

https://www.drk-biedenkopf.de/kursanmeldung/hinweise.html

https://www.drk-biedenkopf.de/kursanmeldung/hinweise/agb.html

 

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende