Der Erste-Hilfe-Kurs-Finder: Welchen Kurs benötige ich?

Welches ist eigentlich der Kurs, den ich benötige? Gerne helfen wir bei der Auswahl für den passenden Lehrgang. Im Zweifel immer bei der Stelle nachfragen, die den Lehrgang anerkennen soll. Dennoch können wir natürlich hier eine qualifizierte Empfehlung aussprechen.

Ich mache den Kurs

  • als Führerscheinbewerber

Für den Erwerb eines Führerscheins braucht man den Kurs Erste-Hilfe-Ausbildung.
Wichtig: Die Erste-Hilfe-Fortbildung wird nicht für Führerscheine anerkannt.
Tipp: Der Kurs Erste-Hilfe-Ausbildung gilt auch als Grundlehrgang zum betrieblichen Ersthelfer.

  • als betrieblicher Ersthelfer 

Ist der letzte Erste-Hilfe-Kurs länger wie 24 Monate alt? Dann ist der Kurs Erste-Hilfe-Ausbildung der richtige Lehrgang.
Tipp: Dieser Lehrgang berechtigt auch zum Erwerb einer Fahrerlaubnis.

War der letzte Kurs innerhalb der letzten 24 Monate? Wir empfehlen als Auffrischung eine Erste-Hilfe-Fortbildung. Theoretisch könnte man auch noch mal den Grundlehrgang Erste-Hilfe-Ausbildung besuchen.

Tipp: Nach vorheriger Absprache können einige Berufsgruppen auch den Lehrgang Erste-Hilfe-Outdoor als Fortbildung nutzen.

  •  zum Erwerb einer Lizenz als Übungsleiter (z.B. im Sport) oder Jugendleitercard

Für den Erwerb einer DOSB-Lizenz als Übungsleiter - C bzw. Trainer - C benötigen sie eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Zum Zeitpunkt der Lizenzierung darf sie nicht älter als Jahre sein.
Alle zwei Jahre kann sie durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung aufgefrischt werden. Ein Erste-Hilfe-Lehrgang wird mit 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung angerechnet.
Tipp: In aller Regel übernimmt die Verwaltungsberufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühren für Übungsleitungen.
 

Zum Erwerb der Jugendleitercard (JuLeiCa) benötigt man in Hessen eine Erste-Hilfe-Ausbildung
Tipp: Einige Träger erkennen den Lehrgang Erste-Hilfe am Kind als Fortbildung zur Verlängerung der JuLeiCa an.

  • den Grundlehrgang der Feuerwehr 

Für den Grundlehrgang der Feuerwehr benötigt man in Hessen zwei Kurse. Das ist zum einem die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) und zusätzlich den Kurs Erste Hilfe für den Feuerwehreinsatz (7 Unterrichtseinheiten). So kommt man in der Summe auf die geforderten 16 Unterrichtseinheiten.
Tipp: Häufig werden beide Kurse vom Fachbereich Gefahrenabwehr als kombinierter Lehrgang an einem Wochenende organisiert.

  • als Lehrkraft an einer Schule

Das Hessische Kultusministerium sieht bei bestimmten Lehrkräften vor, dass sie ihre Kenntnisse in Erster Hilfe alle vier Jahre mit einer Ersten-Hilfe-Fortbildung auffrischen.
Wichtig: Da der Grundlehrgang Erste-Hilfe-Ausbildung teil des Vorbereitungsdienstes ist, werden hier keine Kosten auch die Unfallkasse Hessen übernommen.
Tipp: Der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist als Fortbildung Schule ebenfalls anerkannt und kann insbesondere für Grundschulen interessant sein.

  • als Mitarbeiter in einer Kindertageseinrichtung

Wir empfehlen den Lehrgang Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Wichtig: Der Lehrgang Erste Hilfe am Kind ist für betriebliche Ersthelfer nicht anerkannt. 
Tipp: Wenn der letzte Lehrgang länger wie zwei Jahre her ist kann man auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung besuchen. War der letzte Kurs innerhalb von 24 Monaten kann alternativ der Kurs Erste-Hilfe-Fortbildung besucht werden.

  • weil ich einfach gerne helfen können möchte!

Der perfekte Allrounder ist der Kurs Erste-Hilfe-Ausbildung. Dieser Kurs ist ein Grundlehrgang in dem die Basis der Ersten Hilfe vermittelt wird und in dem man lebensrettenden Sofortmaßnahmen kennen lernt und übt. Er liefert Ihnen Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Wenn man sich etwas spezialisieren möchte, gibt es noch die Kurse

  • Erste Hilfe am Kind
  • Erste Hilfe am Hund
  • Erste Hilfe Outdoor

 Wichtig: Für alle diese Kurse sind keine Vorkenntnisse nötig!

Tipp: Gelegentlich bieten wir kostenfrei Sonderkurse an. Zum Beispiel Erste Hilfe für pflegende Angehörige oder Herz-Lungen-Wiederbelebung. Termine veröffentlichen wir auf unseren Social-Media-Kanälen und wir geben gerne auf Rückfrage Auskunft!

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