Übernahme
Krankenhausbehandlungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenversicherung überwiegend und von der Unfallversicherung komplett übernommen. Sie können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erfolgen. Sie umfassen ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie Leistungen zur Frührehabilitation.
Zuzahlung
Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung (stationärer Aufenthalt über mindestens einen Tag und eine Nacht) eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag.
Selbstzahler
erhalten eine Rechnung.
Wahlleistungen
- Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
- Aufnahme von Begleitpersonen (bei erwiesener medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen)
Die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und Pflegekostentarif sind rechtliche Grundlagen für die Krankenhausbehandlung. Sie enthalten wichtige Hinweise über die Krankenhausbehandlung, wie zum Beispiel die Berechnung der Kosten für die ärztliche Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Der Patient erhält eine Kopie des Behandlungsbetrags mit den AVB.
Wertvolle Gegenstände und Bargeld können Sie an unserer Rezeption gegen eine Quittung im Tresor deponieren. Sollten z.B. Angehörige diese Dinge abholen wollen, müssen sie sowohl die Quittung als auch den Personalausweis vorlegen. Bitte Schmuck und große Geldbeträge nicht im Zimmer aufbewahren – das Krankenhaus übernimmt keine Haftung.
Selbstverständlich finden Sie auch Telefon und TV am Krankenbett vor. Die Nutzung ist für unsere Patienten eine kostenlose Serviceleistung.
Parkmöglichkeiten für Besucher finden Sie vor und hinter dem DRK-Krankenhaus, im Obermühlsweg, am Lahnauenbad und an der Großsporthalle Grundschule.
Für einen stationären Aufenthalt sollten Patienten möglichst ohne das eigene Auto anreisen und sich lieber von einem Angehörigen oder Taxi bringen lassen. Menschen mit einer Gehbehinderung können zum Ein- und Aussteigen die Zufahrt direkt vor dem Eingangsbereich nutzen. Dieser Bereich ist dann wieder schnellstmöglich frei zu machen.