Aufenthalt

Die Kostenfrage

Übernahme

Krankenhausbehandlungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenversicherung überwiegend und von der Unfallversicherung komplett übernommen. Sie können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erfolgen. Sie umfassen ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie Leistungen zur Frührehabilitation.

Zuzahlung

Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung (stationärer Aufenthalt über mindestens einen Tag und eine Nacht) eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag.

Selbstzahler

erhalten eine Rechnung.

Wahlleistungen

  • Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
  • Aufnahme von Begleitpersonen (bei erwiesener medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen)

Behandlungsvertrag

Die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und Pflegekostentarif sind rechtliche Grundlagen für die Krankenhausbehandlung. Sie enthalten wichtige Hinweise über die Krankenhausbehandlung, wie zum Beispiel die Berechnung der Kosten für die ärztliche Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Der Patient erhält eine Kopie des Behandlungsbetrags mit den AVB.

Sicherheit

Wertvolle Gegenstände und Bargeld können Sie an unserer Rezeption gegen eine Quittung im Tresor deponieren. Sollten z.B. Angehörige diese Dinge abholen wollen, müssen sie sowohl die Quittung als auch den Personalausweis vorlegen. Bitte Schmuck und große Geldbeträge nicht im Zimmer aufbewahren – das Krankenhaus übernimmt keine Haftung.

Telefon und TV

Selbstverständlich finden Sie auch Telefon und TV am Krankenbett vor. Die Nutzung ist für unsere Patienten eine kostenlose Serviceleistung.

Parken

Parkmöglichkeiten für Besucher finden Sie vor und hinter dem DRK-Krankenhaus, im Obermühlsweg, am Lahnauenbad und an der Großsporthalle Grundschule. Für einen stationären Aufenthalt sollten Patienten möglichst ohne das eigene Auto anreisen und sich lieber von einem Angehörigen oder Taxi bringen lassen. Menschen mit einer Gehbehinderung können zum Ein- und Aussteigen die Zufahrt direkt vor dem Eingangsbereich nutzen. Dieser Bereich ist dann wieder schnellstmöglich frei zu machen.

Rauchen

In unserem Krankenhaus darf generell nicht geraucht werden. Ein Raucherbereich ist ausgewiesen. Wichtiger Hinweis: Unsere Brandmeldeanlage reagiert sehr empfindlich auf Rauch – auch in den Toilettenräumen, so dass es zu kostenpflichtigen Fehlalarmierungen der Feuerwehr kommen kann!

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt ist nur mit Erlaubnis des behandelnden Arztes und der Krankenkasse möglich.
Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende